Gefährdungsbeurteilung
Ihr Spezialist für Gefährdungsbeurteilung rund um Gasversorgungsanlagen
Damit Sie als Unternehmen jederzeit auf der sicheren Seite sind, unterstützen wir Sie bei allen Fragen zur Gefährdungsbeurteilung Ihrer Gasversorgungsanlage – unabhängig davon, ob es sich um eine Tankanlage, eine Erzeugeranlage oder eine Gasflaschenversorgung handelt.
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers – ohne Ausnahme. Die Verpflichtung zur Durchführung und lückenlosen Dokumentation ergibt sich direkt aus dem Arbeitsschutzgesetz und den nachgeordneten Vorschriften. Wir sorgen dafür, dass Ihre Dokumentation fachlich stimmig, vollständig und sicher ist.
Rechtsgrundlagen der Gefährdungsbeurteilung (Auszug)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 6 Dokumentation
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 3 Gefährdungsbeurteilung – insbesondere beim Einsatz von Arbeitsmitteln und beim Betreiben überwachungsbedürftiger Anlagen (z.B. Druckbehälter, Gasversorgungsanlagen)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
§ 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung – für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich Gasen und explosionsfähigen Atmosphären
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
§ 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten
Technische Regeln (Konkretisierung)
TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
relevante TRGS (z.B. TRGS 400 ff.) zur Gefährdungsbeurteilung bei Gefahrstoffen und explosionsfähigen Gemischen
Mit unserer Expertise stellen wir sicher, dass Ihre Gasversorgungsanlage sowohl technisch als auch rechtlich dem aktuellen Stand von Recht und Technik entspricht – und Sie Ihrer Verantwortung als Arbeitgeber nachweisbar gerecht werden.
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